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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reonex Media Daniel Eiberger
(Stand: 01.01.2014)
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen der Reonex Media Daniel Eiberger (im folgenden Reonex) und ihrer Rechtsnachfolger im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne daß es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von Reonex gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Kunden auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Kunden und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt.
(2) Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn Reonex sie schriftlich anerkennt. Die Angestellten von Reonex sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
(3) Reonex ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie
Benutzungsbedingungen, Preislisten usw. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, so werden diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann Reonex
abweichend von 2(2) mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Kündigt Reonex nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
(4) Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von Reonex unter der URL http://www.reonex.de/agb verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe im Sinne von Abs. (3) anerkannt.
§2 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
(2) Der Vertrag kann zu jedem letzten Tag eines Monats mit einer Frist von zwei Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang bei der Reonex. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(3) Bei Verträgen, die eine Mindestlaufzeit vorsehen, ist eine Kündigung frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Bei Verträgen mit einer automatischen Verlängerung um jeweils einen bestimmten Zeitraum ist die Kündigung nur zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums mit einer Frist von 3 Monaten möglich, wenn der jeweilige Verlängerungszeitraum kürzer ist, mit einer diesem entsprechenden Frist. Im übrigen gilt Abs. (2) entsprechend.
§3 Angebote, Preise
(1) Reonex' Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Dienstleistung zustande. Mündliche Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Reonex wirksam.
(2) Die Preise für Reonex' Leistungen bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisvereinbarung. 1(1) gilt entsprechend. Für Änderungen der Preislisten gelten 1(3) und 1(4) entsprechend.
§4 Leistungsumfang
(1) Beschaffenheit und Umfang der Leistungen von Reonex ergeben sich aus den
Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind. Leistungdaten sowie die Beschaffenheit von Mustern sind nur verbindlich, wenn Reonex sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1(1) gilt für die Leistungsbeschreibungen entsprechend. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen gelten 1(3) und 1(4) entsprechend.
(2) Die Reonex ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch Reonex findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten usw. werden Eigentum von Reonex.
(3) Die Reonex bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte 24 Stunden, 7 Tage die Woche an, soweit nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart wird. Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartung und Reparaturen werden frühestmöglich angekündigt. Störungen werden schnellstmöglich beseitigt.
(4) Bedient sich Reonex Dritter zur Leistungserbringung, so kommt zwischen den Dritten und den Kunden kein Vertrag zustande.
(5) Soweit Reonex entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach
Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. 1(3) gilt entsprechend.
§5 Leistungsfristen, Termine
(1) Zugesagte Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungsfristen und -termine sind unverbindlich, solange Reonex sie nicht schriftlich bestätigt hat.
(2) Sofern Reonex die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von Reonex beruht.
§6 Abnahme, Gewährleistung
(1) Die Reonex informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Reonex binnen 7 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von der Reonex erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme einer einmaligen Leistung gilt als Abnahme. Als Empfänger-Mailadresse für Abnahme und Nachrichten gilt soweit nicht anders vereinbart die info@kundendomain.de – Adresse oder die persönliche Mailadresse der beauftragenden Person beim Kunden.
(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Verstreichen der in Abs. (1) genannten Frist. Bei einmaligen Leistungen gilt die unbemängelte Inanspruchnahme als Verzicht auf jegliche Gewährleistung.
§7 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Alle Leistungen, die von Reonex vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.
(2) Die Zahlung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung durch Reonex. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleistungen erfolgt zu von Reonex frei zu bestimmenden bzw. vertraglich vereinbarten Zeitpunkten für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die Reonex dem Kunden mitteilt (Abrechnungszeitraum). Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen erfolgt nach Erbringung der Leistung durch die Reonex, insofern nicht vertraglich anders vereinbart. Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. Tage nach Absendung bei Reonex, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird. Als Empfänger-Mailadresse für Rechnungen und Nachrichten gilt soweit nicht anders vereinbart die info@kundendomain.de – Adresse oder die persönliche Mailadresse der beauftragenden Person beim Kunden.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Reonex über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von Reonex.
(4) Reonex ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Reonex berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.
(5) Werden Reonex Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist Reonex berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(6) Bei vollständigem oder teilweisen Zahlungsverzug über mindestens 2 Abrechnungszeiträume ist Reonex berechtigt, Anschlüsse zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Ebenso ist Reonex berechtigt, ab Zahlungsverzug des Kunden Zinsen von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß Reonex eine höhere Zinslast nachweist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
§8 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1)Gegen Ansprüche von Reonex kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.
§9 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen von Reonex sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden. Soweit Reonex eine Benutzerordnung für seine Dienstleistungen veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Er hat die Reonex auch unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluß maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von Reonex, aber auch, soweit sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge oder des 613a BGB (Betriebsübergang) auf Seiten des Kunden ist Reonex berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
(2) Zugriffsmöglichkeiten zu den von der Reonex angebotenen Dienstleistungen dürfen nicht mißbraucht werden, gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen müssen erfüllt werden. Die Nutzung der Dienstleistungen der Reonex durch andere als den Kunden (Dritte) oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte.
(3) Erkennbare Mängel und Schäden sind Reonex unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat der Reonex die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind Reonex alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.
(4) Verstößt der Kunde gegen die Pflichten oder Obliegenheiten nach Abs. (1) und (2), so ist Reonex zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Im Falle des Verstoßes gegen Pflichten nach Abs. (3) ist die Reonex nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.
§10 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle Reonex überlassenen Informationen als nicht vertraulich.
(2) Der Kunde wird hiermit gem. 33 BDSG und 3 TDDSG belehrt, daß seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt er in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationale und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und -weiterleitung durch Reonex ein.
(3) Die Reonex steht dafür ein, daß alle Personen, die sich bei Reonex oder seinen
Dienstleistern mit den Daten in irgendeiner Form befassen, die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen und beachten.
(4) Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die Dienste oder aufgrund der Dienstleistungen von Reonex keine für ihn nicht bestimmte Daten beschaffen oder verändern.
§11 Urheber- und Leistungsschutzrechte
(1) Der Kunde überträgt der Reonex alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne, Dateien sonstiger Art).
(2) Soweit bei der Reonex oder von Reonex beauftragten Dritten im Rahmen der Erstellung von Internetangeboten mit individuellem Design Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte entstehen, werden diese erst nach Ende des Vertrages auf den Kunden übertragen.
§12 Haftung der Reonex
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflußbereiches von Reonex liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, auch wenn Sie bei Dritten nach 4(4) eintreten, hat Reonex auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Reonex, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Dauert eine erhebliche Behinderung, die von der Reonex zu vertreten ist, länger als 2 Wochen, so ist der Kunde berechtigt, nur Zahlungen für laufende Leistungen ab der 3. Woche angemessen zu mindern. Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer dem Kunden die Nutzung der Dienstleistungen insgesamt erheblich erschwert oder, wenn mehrere Dienstleistungen vertraglich vereinbart sind, die Nutzung einzelner Dienstleistungen vollständig unmöglich wird.
(3) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Reonex als auch gegenüber Reonex Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für schriftlich von Reonex zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Die Reonex haftet auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(4) Reonex haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen. Ebensowenig haftet Reonex dafür, daß die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.
(5) Soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen anders geregelt, haftet Reonex nur in Höhe eines nachgewiesenen Schadens, maximal im Mittel der Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Gebühren von Wettbewerbern, soweit nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten, monatlich (auch bei anderer Zahlungsweise ungerechnet) vom Kunden zu zahlenden Entgeldes.
(6) Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Netzbetreiber, Zulieferter etc.) ein, so haftet Reonex nur in dem Umfang, in dem der Dritte der Reonex gegenüber haftet.
§13 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde versichert, die ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne etc.) zu besitzen und, daß durch diesen Vertrag Urheber-, Leistungs- und Rechte Dritter nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht verletzt werden.
(2) Der Kunde versichert im übrigen, daß er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zu Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten von Reonex erforderlich sind. Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, daß von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, derzufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.
(3) Der Kunde haftet für alle Schäden, die Reonex und ihren Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern von Reonex durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs- /Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfaßt auch Mangelfolgeschäden.
(4) Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von Reonex und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrige/n Inanspruchnahme einer Dienstleistung von Reonex entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
(5) Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde von Reonex und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von Reonex herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Soweit Dritte gegen Reonex Ansprüche geltend machen, ist dieser verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§14 Schlußbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Reonex.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.
(3) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist der Sitz von Reonex Gerichtsstand. Reonex ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
(5) Begriffe wie Kündigung und Rücktritt stehen synonym für das jeweils gesetzlich vorgesehene Verhalten bei Einzel- und Dauerschuldverhältnissen, für die diese AGB gleichermaßen gelten, ohne daß die Wortwahl die Rechtswahl einschränkt.
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